An-, Ab- und Änderungsmeldung 

Der Dienstgeber muß beim zuständigen Krankenversicherungsträger

An-, Ab- und Änderungsmeldungen müssen Sie mittels Elektronischer Datenübermittlung (ELDA) bei der Gebietskrankenkasse erstatten. Die für diese Meldungen erforderlichen Daten (außer bei Nachtschwerarbeitern) können Sie im Infotyp SV-Meldungszusätze A (0367) erfassen und anschließend an die Gebietskrankenkasse übermitteln.

Um Meldungen für Nachtschwerarbeiter zu erstatten, steht Ihnen ein Report zur Verfügung. Auch diese Daten können Sie mittels ELDA an die Gebietskrankenkasse übermitteln.

Arbeits- und Entgeltsbestätigungen erstellen Sie mit dem Infotyp Arbeits- und Entgeltsbestätigung A (0526). Auch diese Daten können Sie mittels ELDA an die Gebietskrankenkasse übermitteln.