Der Dienstgeber muß beim zuständigen Krankenversicherungsträger
An-, Ab- und Änderungsmeldungen müssen Sie mittels
Elektronischer Datenübermittlung (ELDA) bei der Gebietskrankenkasse erstatten. Die für diese Meldungen erforderlichen Daten (außer bei Nachtschwerarbeitern) können Sie im Infotyp SV-Meldungszusätze A (0367) erfassen und anschließend an die Gebietskrankenkasse übermitteln.Um Meldungen für Nachtschwerarbeiter zu erstatten, steht Ihnen ein Report zur Verfügung. Auch diese Daten können Sie mittels ELDA an die Gebietskrankenkasse übermitteln.
Arbeits- und Entgeltsbestätigungen erstellen Sie mit dem Infotyp Arbeits- und Entgeltsbestätigung A (0526). Auch diese Daten können Sie mittels ELDA an die Gebietskrankenkasse übermitteln.