Einsatzmöglichkeiten
Wenn Sie bei sogenannten Nettolöhnen auf den Abzug von AHV- und ALV-Arbeitnehmerbeiträgen verzichten, müssen Sie diese Beiträge errechnen und als pflichtige Lohnarten für die Unfallversicherungsanstalten, die AHV und die ALV bei den betroffenen Mitarbeitern (z.B. im persönlichen Lohnkonto) und in der Lohnarten-Rekapitulation in separaten Lohnarten ausweisen.
Integration
Die Komponente ist Bestandteil des schweizerischen Abrechnungsschemas.
Funktionsumfang
Das System unterstützt die Aufrechnung von Nettozusagen für AHV- bzw. ALV-pflichtige Mitarbeiter sowie für AHV-pflichtige Rentenbezüger.