Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien 
Verwendung
Nach den Bestimmungen des Landesgesetzes für Wien muß der Dienstgeber für das Bestehen eines Dienstverhältnisses in Wien eine Abgabe entrichten ("U-Bahn-Steuer").
Für jedes bestehende Dienstverhältnis mit Beschäftigungsort in Wien (ausgenommen solcher nach § 3 U-Bahn-Steuergesetz) und jede angefangene Woche sind 10, - öS zu entrichten.
Zur Ausgabe der Dienstgebererklärung der Gemeinde Wien steht Ihnen der Report RPCUBSA0 (Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien) zur Verfügung.
Voraussetzungen
Funktionsumfang
Mit dem Report RPCUBSA0 können Sie
Aktivitäten
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