Freie Dienstnehmer  

Verwendung

Zum 01.07.1996 wurden freie Dienstverträge in die Sozialversicherungspflicht einbezogen: Gemäß § 4 (4) ASVG sind Personen, die sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu Dienstleistungen für einen Auftraggeber verpflichten, kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Sie können freie Dienstverträge im System R/3 abbilden. Bei Bedarf können Sie für eine Person auch mehrere freie Dienstverträge innerhalb eines Monats erfassen. Diese Verträge dürfen sich jedoch nicht zeitlich überschneiden. Die Erfassung von mehreren freien Dienstverträgen, deren Vertragsdauer sich zeitlich überschneidet, wird im System R/3 nicht unterstützt. Sie haben in solchen Fällen jedoch die Möglichkeit, für jeden freien Dienstvertrag eine eigene Personalnummer anzulegen.

Voraussetzungen

Bevor Sie freie Dienstverträge im System R/3 erfassen können, müssen Sie verschiedene Systemeinstellungen vornehmen.

Funktionsumfang

Lohnart

Aufgabe

M097

(Entgelt Dienstverträge mit SV)

Mit dieser Lohnart wird das tatsächlich an den Auftragnehmer ausgezahlte Honorar für freie Dienstverträge erfaßt.

M099

(Entgelt Dienstverträge ohne SV)

Diese Lohnart enthält das tatsächlich an den Auftragnehmer ausgezahlte Honorar für freie Dienstverträge. Der Betrag fließt nicht in die SV-Beitragsgrundlage ein.

/3ZB

(Grundlage laufend/freie Dienstverträge)

Diese Lohnart enthält die monatliche SV-Beitragsgrundlage des Entgelts für freie Dienstverträge.

 

Für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Gebietskrankenkassen wird die Konstante V9ATK verwendet. Sie enthält die tägliche Höchstgrenze, bis zu der die laufenden Bezüge verbeitragt werden. Der Wert der Konstante ist in der Sicht V_511K_B (Abrechnungskonstanten) unter der Ländergruppierung 03 gespeichert.

Der Wert der Konstante V9ATK wird aus dem Wert der Konstante V1ATK berechnet: V9ATK = V1ATK * 35 / 30

Die Beitragsgruppen für freie Dienstverträge sind in der Sicht V_T5A1B (Beitragsgruppen) gespeichert.