
Nach §5 Absatz 1 ARV ist das Auslandstagegeld bei Aufenthalt an
demselben ausländischen Geschäftsort ab dem 15.Tag um 10% zu ermäßigen.
Diese Funktionalität wird nur in der Abrechnung für den Öffentlichen Dienst nach dem BRKG bzw. der ARV aktiviert.
1. Berechnung der Verpflegungspauschale: Voraussetzung ist, daß in der Sicht
Berechnung der Verpflegungspauschalen definieren die Unterteilung der Reisezeit nach Kalendertagen und die Erstattung abhängig von Stunden vorgenommen wird.
Für die Erstattung nach Anzahl Reisestunden ist die Tagesstaffelung gemäß Methode '1' zu aktivieren.
2. Die gewünschten Tagegelder sind über entsprechende Staffelungs- einträge einzurichten.