Bei der Abweichungsermittlung kann eine neue Abweichungskategorie ausgewiesen werden. Diese Abweichungskategorie kann nur auftreten, wenn Sie Ihre Bestände mit einem Mischpreis bewerten. Ist der Mischpreis ungleich den Standardkosten der Beschaffungsalternative, zu der ein bestimmter Auftrag ( Produktkostensammler oder Produktionsauftrag) an das Lager liefert, führt das System bei der Abweichungsermittlung folgende Berechnung durch:
Bei der Berechnung der Gesamtabweichung berechnet das System in diesem Falle die Sollkosten auf Basis der Standardkosten zur Beschaffungsalternative. Diese Sollkosten werden den Istkosten gegenübergestellt. Ist der Mischpreis ungleich den Standardkosten der Beschaffungsalternative, dann wird die Differenz aus den Sollkosten und den Istentlastungen des Auftrages zu Standardkosten als Mischpreisabweichung ausgewiesen.
Die Mischpreisabweichung ist eine Abweichungskategorie der Verrechnungsseite.
Sie hinterlegen in der Abweichungsvariante , ob eine Mischpreisabweichung ausgewiesen werden soll. Wenn Sie Ihre Materialien mit Mischpreisen bewerten und in der Abweichungsvariante hinterlegen, daß Mischpreisabweichungen nicht gesondert ausgewiesen werden, dann werden diese Abweichungen als Verrechnungspreisabweichungen ausgewiesen, sofern Sie diese in der Abweichungsvariante aktiviert haben.
siehe auch:
Bei der Abweichungsermittlung wird eine zusätzliche Abweichungskategorie ausgewiesen.
Definieren Sie die Abweichungsvariante entsprechend.
Ausführliche Informationen zur Abweichungsermittlung finden Sie im Dokument Kostenträgerrechnung.