Die Steuer wird im Standard über die Kondition MWST und die Zugriffsfolge MWST ermittelt. Es wird mit folgendem Schlüssel zugegriffen:
Abgangsland ist das Land des liefernden Werkes. Empfangsland ist das Land des Warenempfängers. Die Steuerklassifikation wird aus den Stammdaten der Partnerrollen übernommen (aus welcher Partnerrolle sie übernommen wird, lesen Sie unter 'Ermittlung der UmsatzsteuerID-Nummer'). Die Steuerklassifikation des Material wird aus dem Materialstamm übernommen.
Die Möglichkeiten des Zugriffs auf einen geeigneten Konditionssatz wurden um die folgenden Punkte erweitert:
Falls dieses Feld gesetzt ist, ersetzt es das Abgangsland bei den obigen Zugriffen auf einen Konditionssatz der MWST.
ACHTUNG: Die Felder 'Steuerklassifikation Material' werden NICHT mit dem steuerlichen Abgangsland, sondern weiterhin mit dem ursprünglichen Abgangsland gelesen !!!
Falls dieses Feld gesetzt ist, ersetzt es das Empfangsland bei den obigen Zugriffen auf einen Konditionssatz der MWST.
ACHTUNG: Auch die Felder 'Steuerklassifikation Kunde' und die UmsatzsteuerID-Nummer des Regulierers und Auftraggebers (nicht beim Warenempfänger) werden mit dem steuerlichen Empfangsland gelesen !!!
Die im Standard definierten Bedingungen 08 und 07 für den 2. und 3. Zugriff auf die MWST sind erweitert worden.
Das bedeutet, daß ein Vorgang innerhalb der EU als inländische Lieferung gewertet wird, falls der Partner keine UmsatzsteuerID-Nummer besitzt.
Kennzeichnet einen Vorgang als 'relevant für die Dreiecksgeschäfts- Vereinfachungsrichtlinie'. Das Kennzeichen wird ans FI übergeleitet. Es ist dort relevant für die zusammenfassende Meldung und die Umsatzsteuervoranmeldung.
Aus welcher Partnerrolle die UmsatzsteuerID-Nummer ermittelt wird war bisher fest vorgegeben. Dies ist nun über das Customizing einstellbar. Daran gekoppelt ist die Ermittlung der Steuerklassifikation des Kunden. Die Einstellung erfolgt pro Verkaufsorganisation über das Kennzeichen 'Steuerregel'.
Bei der Ausprägung BLANK gilt die Standard-Prioritätenregel wie folgt
Bei der Ausprägung 'A' werden Steuernummer und Steuerklassifikation generell aus dem Auftraggeber übernommen.
Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.
Bei der Ausprägung 'B' werden Steuernummer und Steuerklassifikation generell aus dem Regulierer übernommen.
Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.
"Ermittlung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer pflegen".
Beim Ändern des steuerl. Abgangslandes ist darauf zu achten, daß die Steuerkennzeichen für das Steuerschema des Buchungskreiseslandes mit den Steuerkennzeichen des Steuerschemas für das steuerliche Abgangsland übereinstimmen, da im FI der entsprechende Steuersatz mit dem Buchungskreisland gesucht wird. Bei den Eigenschaften des Steuerkennzeichens ist das Feld 'Reportingland' zu pflegen.
Beispiel: Sei das steuerliche Abgangsland auf 'FR' gesetzt und das Land des Buchungskreises sei 'DE' mit den Steuerschemata 'TAXFR' für Land 'FR' und 'TAXD' für Land 'DE'.
Konditionssatz der MWST sei
Abgangsland: FR
Empfangsland: ..
...
Steuerkennzeichen: A1 (aus TAXFR, da Abgangsland = FR)
Rate: 21 %
Bei der Überleitung ins FI wird nicht auf 'TAXFR' zugegriffen, sondern auf 'TAXD', da 'DE' das Land des Buchungskreises ist. D.h. Steuerkennzeichen A1 im Steuerschema 'TAXD' muß mit Steuerkennzeichen A1 im Steuerschema 'TAXFR' übereinstimmen. Für A1 in 'TAXD' muß Reportingland 'FR' gepflegt sein.
Siehe hierzu auch die FI-Releasenote: