Organisationsstruktur: Lagerort 

Definition

Ein Lagerort ist eine organisatorische Einheit, die eine Unterscheidung von Beständen innerhalb eines Betriebs ermöglicht.

Verwendung

Warenbestände können innerhalb eines Betriebs nach Lagerorten differenziert geführt werden. Jeweils abweichende Lagerorte können für die Führung des Bestands für Retouren, Aktionen und für Cross-Docking verwendet werden.

In den im Handel typischen komplexen Lägern kann ein Lagerort mittels des Lagerverwaltungssystems in Lagernummern, Lagertypen und Lagerplätze weiter aufgeteilt werden. Der Lagerort wird dann als räumliche Bereichsangabe in einem Lager verstanden. Diese Differenzierung ist vor allem in Verteilzentren von Bedeutung.

Artikelgenaue Bestandsführung setzt einen Lagerort voraus.