Organisationsstruktur: Konzern 

Definition

Ein Konzern ist der Zusammenschluß rechtlich selbständiger Unternehmen unter der einheitlichen Leitung eines herrschenden Unternehmens. Er ist das übergeordete Element aller organisatorischen Einheiten und entspricht z.B. einem Handelsunternehmen mit mehreren Tochterfirmen, die im Sinne des Finanzwesens als Buchungskreise unterschieden werden.

Verwendung

Je Konzern werden die Daten definiert, die für alle Einkaufs- und Verkaufsorganisationen gelten.

Integration

Ein Konzern gliedert sich aus Logistik-Sicht in Betriebe. Ein Betrieb ist eine Filiale, ein Verteilzentrum oder eine Produktionsstätte. Im Handel bildet der Betrieb die disponierende und bestandsführende organisatorische Einheit. Mit Hilfe der Klassifizierung können Betriebe zu Gruppen zusammengefaßt werden.