Freibeträge oder Höchstbeträge für einen Mitarbeiter anlegen
Entschädigungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlaßten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses, sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei.
Der Höchstbetrag für die steuerfreie Abfindung ist nach Lebensalter und Dauer des Dienstverhältnisses gestaffelt.
Höchstbeträge sind Freibeträge, die bis zu den aufgezählten (z.B. 1996: 24 000 DM, 30 000 DM, 36 000 DM) Höchstbeträgen steuerfrei sind.
Bei Abfindungen und Vorruhestandsregelung wird zwischen fortlaufenden Beträgen und Einmalbetrag unterschieden.
Fortlaufende Beträge
Wird die Abfindung bzw. das Vorruhestandsgeld in fortlaufenden Beträgen gezahlt, dann geben Sie den zutreffenden Freibetrag als Wiederkehrender Bezug (0014) auf.
Einmalbetrag
Wird die Abfindung bzw. das Vorruhestandsgeld als Einmalbetrag gezahlt, dann geben Sie den zutreffenden Freibetrag als Ergänzende Zahlung (0015) auf.
Gehen Sie wie folgt vor, um den zutreffenden Freibetrag manuell für einen Mitarbeiter anzulegen:
Fortlaufende Beträge
Wiederkehrende Be- und Abzüge pflegen.
SAP-Musterlohnarten: |
M390 |
Abfindungsfreibetrag |
Einmalbetrag
Ergänzende Zahlungen pflegen.SAP-Musterlohnarten: |
M390 |
Abfindungsfreibetrag |

Der Freibetrag für Abfindungen oder Vorruhestandsgelder wird dann automatisch bis zur Höhe des eingegebenen Freibetrags berücksichtigt.
ERGEBNIS:
Sie haben den zutreffenden Freibetrag zu einer Abfindung oder einem Vorruhestandsbezug mit der entsprechenden Benutzerlohnart angelegt.